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Bremsscheibentausch nötig?
RENAULT

  • @user_2418568 Apr 10, 2024
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    Wozu dieses Gesetz, dass von Bremsscheiben 75% der Reibfläche benutzt werden müssen? Weshalb genügt es nicht wenn die Bremse ausreichend funktioniert?
    Vor etwa 3 Jahren habe ich bei meinem Renault Twizy (kleines Elektroauto) sämtliche Bremsscheiben und Bremsbacken tauschen lassen (müssen). Und jetzt bekomme ich schon wieder das Pickerln nicht, weil bei einer hinteren Bremsscheibe auf einer Seite weniger als 75% der Reibfläche blank sind. Und statt dass man dem nach geht und eine passable Lösung findet, heißt es nur, das wäre mein Problem und ich müsse den Ersatz der Bremsscheiben und Bremsbacken bezahlen.
    Was ist denn überhaupt die Ursache?
    Und wird diese denn überhaupt behoben, mit einem Bremsscheibentausch?
    Weshalb geschieht das? Ich vermute mal weil die Bremsbacken an verschiedenen Stellen verschieden hart ausgeprägt sind. Oder weil die Bremsscheiben an manchen Stellen leichter Oberflächenrost ansetzen und sich dort die Oberfläche eher ablöst. Man könnte die Bremsscheiben zwar in Edelstahl oder Keramik fertigen, aber das macht man auch nicht (extra angefragt). Irgendwie scheint mir das eine Fehlkonstruktion des Herstellers zu sein. Und dafür soll der dann auch noch Geld bekommen?
    Der sagt dazu, dass das außerhalb des Gewährleistungsrahmens sei und selbst im Gewährleistungszeitraum würde er das nicht ersetzen. Das müsste wenn dann ich beweisen dass es an der Herstellung läge.
    Noch dazu sind die Bremsscheiben extrem teuer. Ich soll da ca. 250,- Euro für eine Bremsscheibe bezahlen. Gesamtkostenvoranschlag ca.: 600,- Euro Material + 500,- Euro Arbeit. Da laut Werkstatt am besten gleich alle beiden Bremsscheiben hinten zu tauschen sind, damit ich das Pickerl erhalte. Das darf doch wohl nicht wahr sein, oder?
    Ich meine, wieso kommt es bei Bremsscheiben auf die Abriebfläche an? Kein Mensch wird zur Pickerl-Überprüfung in eine Bremstrommel hinein schauen, so lange sie ausreichend funktioniert! Bremsscheiben sind aber grundsätzlich die besseren Bremsen!
    Und vor allem sollte es doch einzig und alleine um die Bremswirkung gehen! Und so lange diese gegeben ist, kann doch die Abriebfläche der Bremsscheibe völlig egal sein, oder?
    Dient das Gesetz also letztlich vor allem der Fahrzeugindustrie und kaum bis gar nicht der Sicherheit?
    Ich beziehe mich dabei auf folgendes Gesetz:
    Ich zitiere auszugsweise: “Kurztitel: Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung … 1.1.14 Bremstrommel oder Bremsscheibe trägt nur auf weniger als 75% der Reibfläche SM”.
    Weshalb soll es ein schwerer Mangel sein, nur weil die Bremsbacke auf der Bremsscheibe nicht mehr als 75% der Fläche verwendet? Weiß denn der Gesetzgeber in jedem Fall von jedem Kraftfahrzeug, wie überdimensioniert die Bremsen hergestellt wurden? Die sind doch sicher weit über 100% überdimensioniert und nicht nur zu 50%!
    Wenn die Bremsscheibe an gewissen Stellen oxidiert ist und deshalb nicht abgeschliffen aussieht, heißt das ja eigentlich noch lange nicht, dass die Bremsbacke dort nicht andrückt. Ist doch eigentlich sehr unwahrscheinlich, dass die Bremsbacke dort nicht andrückt. Ich meine, weshalb sollte sie nicht? Die Bremsbacke ist doch das weichere Material und wird sich der Bremsscheibe durch Abrieb anpassen.
    Ich meine: “Lässt sich das überhaupt optisch feststellen, was die Werkstätten da umsetzen zu müssen meinen, indem sie sich ansehen wie viel der Bremsscheibe blank ist?”
    Sagt dieses Gesetz wirklich, dass man das optisch anhand der abgeriebenen Fläche auf der Bremsscheibe feststellen muss bzw. kann? Wird das in allen Werkstätten so gehandhabt?
    In Deutschland gibt es so etwas angeblich nicht. Wenn es Original-Bauteile sind, welche typisiert sind, wird dort davon ausgegangen dass die auch funktionieren. Hat mir jedenfalls jemand mitgeteilt.
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    Gestartet

    10.04.24

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    10.04.24

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