Förderung von Elektroautos in Österreich

Förderung von Elektroautos in Österreich

E-Mobilität gewinnt im Zuge des globalen Klimaschutzabkommens immer mehr Auftrieb. Es ist zum viel diskutierte Thema in den Medien avanciert und weltweit übertreffen sich die Hersteller gegenseitig darin, wer das E-Auto mit der besten Reichweite produziert. Selbst China, eine der größten Industrienationen dieser Welt, hat ein Förderprogramm für E-Autos auf dem Weg gebracht und bis 2022 verlängert. In diesem Artikel werfen wir nun einen Blick auf eines unserer Nachbarländer, Österreich, und schauen uns an, wie dort die Förderung von E-Autos funktioniert.

Arten von Förderungen

Die österreichische Regierung, genau genommen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), bietet u.a. in Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie ein Förderprogramm für E-Autos an. Hierbei sind auch E-Mopeds, E-Motorräder, Transporträder eingeschlossen.

 Das Förderprogramm setzt sich aus zwei Arten von Förderungen zusammen: 
  1. Dem E-Mobilitätsbonus der Automobilimporteure und
  2. dem E-Mobilitätsbonus des BMK

Die Fördersummen werden zusätzlich zu eventuell gewährten Rabatten von Automobilherstellern ausgezahlt.

Höhe der Förderungen

Beim Kauf eines E-Autos mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges kann mit einer Förderung von insgesamt 5.000 Euro gerechnet werden (2.000 Euro von den Automobilimporteuren + 3.000 Euro vom BMK). Bei Plug-In-Hybriden und Range Extendern mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern (nach WLTP) gibt es eine Förderung von insgesamt 2.500 Euro (ebenfalls mit je 1.250 Euro zu gleichen Teilen zwischen den Automobilimporteuren und dem BMK aufgeteilt).

Wallbox: Höhe der Förderungen

Was die private Ladeinfrastruktur betrifft, so kann entweder ein Bonus in Kombination mit der E-Auto-Förderung oder separat vom Fahrzeugkauf ein Bonus in Höhe von 600 Euro pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel beantragt werden. Bei Wallboxen in Mehrparteienhäusern, die Teil einer Gemeinschaftsanlage sind, beträgt die Förderung sogar 1.800 Euro.

Des Weiteren werden auch Unternehmen, unternehmerisch agierende Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bei der Anschaffung von E-Autos unterschiedlichster Fahrzeugklassen sowie bei der Errichtung bzw. der Erweiterung der Ladeinfrastruktur, beim E-Mobilitätsmanagement und bei der Umstellung von Fuhrparks finanziell unterstützt. So können beispielsweise beim Kauf eines E-Autos mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs insgesamt 4.000 Euro beantragt werden. Bei Plug-In-Hybriden und Range Extendern kann eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 2.000 Euro erwartet werden und die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird mit bis zu 30.000 Euro pro Ladestation bezuschusst.

Voraussetzungen

 Für die Beantragung der Fördergelder gelten folgende Voraussetzungen: 
  • i Förderungsfähig sind nur Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, d.h. PKWs und Fahrzeuge zur Güterbewegung, mit einem Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro (Basismodell ohne Sonderausstattung). Dabei muss es sich um einen Neuwagen handeln. Denn da Gebrauchtwagen bereits beim Erstkauf gefördert wurden, ist eine nochmalige Förderung beim Weiterverkauf nicht vorgesehen.
  • i Pro Fahrzeug kann nur eine Förderung beantragt werden, wobei ein Fahrzeughalter entsprechend mehrere Anträge für unterschiedlich Fahrzeuge einreichen darf.
  • i Neben Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV, Battery Electric Vehicle) werden auch folgende Fahrzeuge gefördert: Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV, ), Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV, Plug-In Hybrid Electric Vehicle) sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX, Range Extender bzw. REEV, Range Extender Electric Vehicle). Ausgenommen sind Diesel-Plug-In-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb. In jedem Fall muss die vollelektrische Mindestreichweite des Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs 50 km.
  • i Die Fahrzeuge müssen komplett mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind damit also von der Förderung ausgeschlossen.
  • i Zusätzlich zu den Fördergeldern können darüber hinaus steuerliche Begünstigungen für E-Autos geltend gemacht werden, wie der Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) oder der Versicherungssteuer.
  • i Für leasingfinanzierte Fahrzeuge gilt: Es muss eine Depotzahlung mindestens in der Höhe der Förderung (netto) geleistet werden.
  • i Neben dem E-Auto selbst wird zudem die Anschaffung von Ladeinfrastruktur gefördert, wie Wallboxen oder intelligenten Ladekabeln. Dies ist seit 2021 erstmals auch unabhängig vom Kauf eines E-Autos möglich.
 Nicht förderungsfähig sind damit folgende Fahrzeuge bzw. Transportmöglichkeiten: 
  • i PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb bzw.
  • i PKWs, deren elektrische Reichweite weniger als 50 km nach WLTP beträgt, sowie
  • i Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet.
  • i Elektrofahrräder

Einreichung

Die zentrale Anlaufstelle für alle Arten von Förderungen ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Über deren Abwicklungsstelle unter der Webseite www.umweltfoerderung.at erfolgt auch die Onlineregistrierung und die Einreichung von Förderanträgen.

 Die Beantragung der Fördergelder erfolgt in einem zweistufigem Verfahren: 
  1. Die Registrierung: Das Fahrzeug muss einmalig registriert werden und ab Registrierungsdatum innerhalb von 24 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen sein. Das Förderbudget wird dann für den Antragsteller reserviert.
  2. Die Antragstellung: Der Förderantrag wird nun über die Onlineplattform gestellt, einschließlich sämtlicher Rechnungen und dazugehöriger Unterlagen. Neben den üblichen personenbezogenen Daten werden für die Antragstellung u.a. folgende Dokumente benötigt: Rechnung über die Anschaffung des Fahrzeuges, im Falle einer Leasingfinanzierung Leasingvertrag mit vereinbarter Depotzahlung, Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, Bestätigung über den Bezug von ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels oder einer Wallbox die jeweilige Rechnung.
    Die Beantragung der Fördergelder erfolgt in einem zweistufigem Verfahren

Fazit

E-Mobilität hat weltweit einen hohen Stellenwert. Der Markt für E-Autos ist jedoch noch kein Selbstläufer und ist daher auf staatliche Förderungen angewiesen. Durch Prämien auf den Kauf von E-Autos und der entsprechenden Ladeinfrastruktur können Anreize geschaffen, die Investitionen in diese neuen Technologien seitens Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden gleichermaßen fördern. An diesem Punkt setzt Österreich an. Dank des Förderprogramms konnte das Land einen Zuwachs in den Verkaufszahlen verbuchen, sodass mit über 10 Prozent der höchste Anteil an E-Autos bei Neuzulassungen in Österreich verzeichnet werden konnte.

Ein Tipp von AUTODOC:
Für E-Autos sowie Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb können optional sogenannte E-Kennzeichen (grüne Schrift auf weißem Hintergrund) ausgestellt werden, das es seit 2017 gibt. Damit steht es Gemeinden frei, Haltern von Fahrzeugen mit umweltfreundlichem Antrieb lokale Vergünstigungen und Vorteile zukommen zu lassen und somit einen Anreiz zum Kauf eines E-Autos zu schaffen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Eine sogenannte Wallbox ist eine Option für Fahrzeughalter, die ihr E-Auto statt an externen Ladestationen an der heimischen Steckdose aufladen möchten. Da die Haushaltssteckdose nicht für diese Dauerbelastungen ausgelegt ist, die das Aufladen eines E-Autos mit sich bringt, bedarf es einer Umwandlung des Strom. Hierfür wird eine Wandladestation, die Wallbox, benötigt, die durch diverse Schutzeinrichtungen gegen Gleich- und Wechselstromfehler Schäden verhindert und zudem höhere Ladeleistungen ermöglicht.

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